Todesfall – was tun?

Was tun bei einem Todesfall

Bei einem Todesfall gibt es für die Angehörigen einiges zu erledigen. Als erstes muss ein Arzt den Tod bestätigen. Anschliessend informieren die Hinterbliebenen das Zivilstandsamt.

Stirbt jemand, muss ein Arzt den Todesfall bestätigen. Dabei fallen je nach Todesort und Todesursache unterschiedliche Formalitäten an.

Tod zu Hause

Falls eine angehörige Person zu Hause verstirbt, sollten die Angehörigen den behandelnden Arzt umgehend informieren. Dieser bestätigt den Tod und stellt den Totenschein aus. Dieses Dokument brauchen die Hinterbliebenen auf dem Zivilstandsamt, wenn sie den Todesfall melden.

Tod im Spital

Verstirbt eine Person im Spital, müssen die Angehörigen die Austrittsformalitäten erledigen. Der Totenschein wird in diesem Fall vom Spital ausgestellt.

Tod durch Unfall oder Suizid

Entscheidet ein Mensch durch Suizid aus dem Leben zu gehen, oder wird er durch einen Unfall aus dem Leben gerissen, müssen Angehörige die Polizei informieren. Dies betrifft nicht nur Verkehrsunfälle, sondern auch Arbeitsunfälle, Sportunfälle, Unfälle in den eigenen vier Wänden etc.

Meldung auf dem Zivilstandsamt

Die Angehörigen müssen einen Todesfall auf dem Zivilstandsamt der Gemeinde melden, wo sich die Dokumente der verstorbenen Person befinden (Ausländerinnen und Ausländer bitte auch das Konsulat informieren). In den meisten Fällen ist dies die Wohngemeinde. Die Angehörigen müssen innerhalb von zwei Tagen persönlich vor Ort beim Zivilstandsamt erscheinen. Folgende Unterlagen müssen sie dem Zivilstandsamt vorlegen:

  • Totenschein
  • Familienbüchlein, falls die Person verheiratet war. Ausländerinnen und Ausländer verfügen möglicherweise über einen Eheschein.
  • Personalausweis oder Niederlassungsbewilligung
  • Bei Ausländerinnen und Ausländern wird der Pass verlangt

Welcher Bestattungsort?

Nachdem die Angehörigen den Todesfall auf dem Zivilstandsamt gemeldet haben, nehmen sie mit dem Bestattungsort Kontakt auf. Dies kann in der Wohngemeinde der verstorbenen Person oder an einem anderen Ort sein. Soll das Grab nicht in der Wohngemeinte sein, braucht es vom Bestattungsamt des gewünschten Bestattungsortes eine Bestattungsbewilligung.

Weitere Formalitäten beim Todesfall

Der Inventurbeamte ist verantwortlich, dass die Erbteilung korrekt vollzogen wird. Er kontaktiert die Hinterbliebenen normalerweise innert wenigen Tagen. Lebte die verstorbene Person alleine in einem Haushalt, sollten die Angehörigen Abonnemente kündigen und den Energieversorger informieren.