Der Grabstein

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Wer einen Grabstein als Erinnerung an einen lieben Menschen wählt, hat viele Optionen zur Verfügung. Bildhauer machen individuelle Wünsche möglich.

Meist liegen von der verstorbenen Person keine konkrete Wünsche über einen Grabstein vor. In diesem Fall liegt es an den Hinterbliebenen, etwas Passendes zu finden. Verzierung, Steinart, Grösse: Den gestalterischen Möglichkeiten sind dabei kaum Grenzen gesetzt. Bildhauer beraten Angehörige gerne oder setzen konkrete Vorstellungen direkt um. Eine genaue Absprache der Kosten lohnt sich, damit es am Schluss keine bösen Überraschungen gibt.

Regionale Bestimmungen

Da häufig regionale Bestimmungen gelten, empfehlen wir einen lokalen Bildhauer zu beauftragen. Dieser sollte mit den örtlichen Vorschriften vertraut sein und garantieren können, dass die gewünschten Ausführungen zulässig sind. Lassen Sie auf jeden Fall vor Arbeitsbeginn auch eine Skizze anfertigen. So wird das Grab zu einem Ort der Erinnerung an einen lieben Menschen.

Was Grabsteine kosten

Neben den Anfertigungs- und Materialkosten sollten Sie auch vertraglich festhalten, ob im Preis die Kosten für den Transport zum Friedhof und das Setzen des Grabsteines enthalten sind. Einfache Ausführungen von Grabstein kosten rund 2500 Franken. Die Kosten für grössere Grabmale können über 10000 Franken betragen. Holen Sie im Zweifelsfalle eine Konkurrenzofferte ein.

Aufhebung von Grabfeldern

Der Grabstein ist Eigentum der Nachkommen. Viele Gemeinden benachrichtigen Angehörige direkt, wenn das Grab aufgehoben wird. Manchmal publizieren sie auch eine Mitteilung im Amtsanzeiger. Angehörige können den Grabstein nach der Aufhebung aufbewahren.